Bei den zu erwartenden Rekordeinnahmen für den Fiskus fordert der BdSt eine Entlastung für den Steuerzahler. Ein zügiger Ausstieg aus dem Soli und der Abbau der kalten Progression sei unumgänglich.
Steuern
Bei den zu erwartenden Rekordeinnahmen für den Fiskus fordert der BdSt eine Entlastung für den Steuerzahler. Ein zügiger Ausstieg aus dem Soli und der Abbau der kalten Progression sei unumgänglich.
Ferienjobber benötigen lt. OFD Karlsruhe in der Regel eine Ersatzbescheinigung 2013, sofern sie keine Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine entsprechende Bescheinigung für das Jahr 2011 oder 2012 besitzen.
Laut BFH stellt die durch den Gewinn aus der Veräußerung eines zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Insolvenzschuldners gehörenden Grundstücks ausgelöste Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit dar, die gegenüber dem Insolvenzverwalter mit Steuerbescheid geltend gemacht werden kann (Az. IV R 23/11).
Der BFH entschied, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung nicht allein deswegen verneint werden kann, weil der Steuerpflichtige Tatsachen früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen (Az. III R 11/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, welche Konsequenzen der Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft nach ihrer Vollbeendigung hat (Az. IV R 20/10).
Laut BFH ist bei einem Anteilsrückerwerb der Steuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG nicht mehr erfüllt, wenn dadurch 95 % der Anteile der Gesellschaft unterschritten werden (Az. II R 52/12).
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob Vorsteuern aus nicht direkt zuordenbaren Kosten wegen beabsichtigter, tatsächlich aber nicht erzielter steuerfreier Ausgangsumsätze nur anteilig abzugsfähig sind (Az. XI R 25/10).
Der BFH entschied, dass auch Leiharbeitnehmern der Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG zusteht (Az. VI R 41/12).
Laut BFH sind für Zwecke der Erbschaftsteuer bis zum Jahr 2008 Forderungen des Erblassers gegenüber einer KG, an der er selbst als Kommanditist beteiligt war, nach ertragsteuerlichen Grundsätzen mit dem Nominalwert anzusetzen (Az. II R 12/11).
Der BFH entschied, dass die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung nicht die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beendet (Az. VI R 33/12).
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