Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG; Leistungen eines selbständigen pädagogischen Leiters

Die Betriebserlaubnis, die dem Träger einer Jugendhilfeeinrichtung nach § 45 SGB VIII erteilt wurde, gilt lt. BMF auch für Unternehmer, die von diesem Träger mit der pädagogischen Leitung dieser Einrichtung beauftragt wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer, der mit der pädagogischen Leitung beauftragt wurde, in der Betriebserlaubnis des Trägers der Jugendhilfeeinrichtung nach § 45 SGB VIII ausdrücklich namentlich aufgeführt ist (Az. IV D 3 – S-7183 / 11 / 10001).

 

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Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Abs. 2 Satz 1 EStG bei sog. "abgesetzten Beständen"

Um auch zukünftig die Abstandnahme vom Steuerabzug in den Fällen der Schachtelbeteiligung nach § 43b EStG zu gewährleisten, haben lt. BMF Kunden von Clearstream jedoch die Möglichkeit, bei Clearstream verwahrte (Teil-)Bestände als so genannte „abgesetzte Bestände“ zu behandeln (Az. IV C 1 – S-2411 / 0:001).

 

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