Die Antwort auf ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden. So der BFH (Az. II R 15/12).
Steuern
Die Antwort auf ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden. So der BFH (Az. II R 15/12).
Laut DStV zeigte der Erfahrungsaustausch während der Sitzung des AWV-Arbeitskreises „Pilotphase ELStAM“ am 02.07.2013 erneut, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte in überwiegend positiven Bahnen verläuft.
Die Betriebserlaubnis, die dem Träger einer Jugendhilfeeinrichtung nach § 45 SGB VIII erteilt wurde, gilt lt. BMF auch für Unternehmer, die von diesem Träger mit der pädagogischen Leitung dieser Einrichtung beauftragt wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer, der mit der pädagogischen Leitung beauftragt wurde, in der Betriebserlaubnis des Trägers der Jugendhilfeeinrichtung nach § 45 SGB VIII ausdrücklich namentlich aufgeführt ist (Az. IV D 3 – S-7183 / 11 / 10001).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich.
Das BMF hat die neuen Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S-7532 / 09 / 10001).
Die Länder haben dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des BVerfG zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind.
Um auch zukünftig die Abstandnahme vom Steuerabzug in den Fällen der Schachtelbeteiligung nach § 43b EStG zu gewährleisten, haben lt. BMF Kunden von Clearstream jedoch die Möglichkeit, bei Clearstream verwahrte (Teil-)Bestände als so genannte „abgesetzte Bestände“ zu behandeln (Az. IV C 1 – S-2411 / 0:001).
Das EU-Parlament hat erneut auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Ländern gedrungen. Die Besteuerung des Handels mit Anteilen und Anleihen soll mindestens 0,1 % betragen, während im Derivathandel 0,01 % vorgesehen sind.
Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage nach der lohnsteuerlichen Behandlung der Kosten für die Teilnahme an einem einwöchigen Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil, die sich pro Mitarbeiter auf ca. 1.300 Euro (abzüglich Krankenkassenzuschüsse) beliefen, beschäftigt (Az. 16 K 922/12).
Gemeinden und kommunale Versorgungsunternehmen müssen für Strom, den sie für die öffentliche Straßenbeleuchtung beziehen, Stromsteuer entrichten. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. So das FG Düsseldorf (Az. 4 K 4017/12).
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