Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder sowie für den Behinderten-Pauschbetrag mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 nach Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Az. IV C 4 – S-2282 – a / 10 / 10002).