Das BMF gibt das Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 1. Juli 2013 bekannt(Az. IV C 5 – S-1961 / 12 / 10004).
Steuern
Das BMF gibt das Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 1. Juli 2013 bekannt(Az. IV C 5 – S-1961 / 12 / 10004).
Wenn eine Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit einer Außenprüfung beauftragt, so müssen sich laut BFH aus der Prüfungsanordnung auch die Ermessenserwägungen für den Auftrag ergeben (Az. IX R 27/12).
Der BFH beschäftigt sich u. a. mit der Frage, ob die Erhebung einer Abgabe auf direkt vermarktete Milch unzulässig ist, wenn für den betroffenen Zwölf-Monatszeitraum die einzelstaatliche Referenzmenge für Deutschland für Direktvermarktung nicht überschritten worden ist (Az. VII R 9/12).
Der BFH hat in einer Entscheidung dem EuGH zahlreiche Fragen zur Vorabentscheidung u. a. zur Ausfuhrerstattung vorgelegt (Az. VII R 67/11).
Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. So entschied der BFH (Az. II R 17/10).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmer nur dann einen Vertrauensschutz beanspruchen kann, wenn er zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren und von ihm vernünftigerweise zu erwartenden Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt, wenn die Nachweispflichten erfüllt sind (Az. V R 28/11).
Der BFH entschied, dass die mit einer sog. „Coaster-Bahn“ erbrachten Umsätze umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen sind und daher nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (Az. XI R 12/11).
Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnimmobilien in Deutschland sind deutlich zu niedrig angesetzt. Das führt dazu, dass weniger als möglich gebaut und saniert wird. Dadurch wiederum verschärft sich die Wohnungsnot vor allem in den Ballungsgebieten. Diesem Ergebnis kommt eine vorgelegte Studie des IW Köln.
Der Bundesrat hat Bedenken gegen die Einführung von Investmentkommanditgesellschaften und hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen.
Das FG Münster entschied, dass ein Einspruchsverfahren wegen eines beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen Prozesses nicht zwangsläufig ruht (Az. 3 K 3754/11).
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