Eine als Untervermächtnis vom Erwerber begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig. So entschied das FG Münster (Az. 3 K 604/11).
Steuern
Eine als Untervermächtnis vom Erwerber begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig. So entschied das FG Münster (Az. 3 K 604/11).
Das FG Münster entschied, dass ein fehlerhafter Bilanzansatz, der von einer GbR nach Realteilung zu Buchwerten in eine neue GbR übernommen wurde, dort zu korrigieren ist (Az. 13 K 521/09).
Das FG Münster entschied, dass eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung weder eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit noch eine Entschädigung darstellt (Az. 12 K 1625/12).
Das FG Köln entschied, dass die Kosten eines fehlgeschlagenen Versuchs, in Belgien Ferienwohnungen zu kaufen, in Deutschland steuermindernd berücksichtigt werden können (Az. 10 K 2067/12).
Das VG Gießen hat die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Blockhütte für rechtmäßig erachtet (Az. 8 K 907/12).
Das BVerwG hat über Fragen der Umsatzbesteuerung von Maßnahmen der Berufsorientierung entschieden (Az. 9 C 4.12).
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung schnell und „eins zu eins“ umsetzen. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete werden im Einkommensteuergesetz gleichgestellt.
Der Finanzausschuss hat Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Einführung eines betrugssicheren, transparenten und bürokratiearmen Mehrwertsteuersystems auf europäischer Ebene zurückgewiesen.
Steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen werden nicht an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Der Finanzausschuss lehnte zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern.
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