Die vorliegende Verhandlungsgrundlage des BMF dient einer effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen (Az. IV B 2 – S-1301 / 10 / 10022-32).
Steuern
Die vorliegende Verhandlungsgrundlage des BMF dient einer effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen (Az. IV B 2 – S-1301 / 10 / 10022-32).
Das FG Niedersachsen entschied, dass die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen auch dann als umsatzsteuersteuerfreie Heilbehandlung anzuerkennen ist, wenn die Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften vorgehalten werden (Az. 5 K 9/11).
Die deutsche Investmentfondsbranche hat den Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Investmentsteuergesetz als „ausgewogene Regelung“ begrüßt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen.
Das FG Köln entschied, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 01.01.2009 zugeflossen sind, weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können (Az. 7 K 244/12).
Das BMF-Schreiben vom 12. April 2013 ändert Abschnitt 17.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Az. IV D 2 – S-7330 / 09 / 10001:001).
Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken an eine Gemeinde zur Verwendung für eine Ausgleichsmaßnahme unterliegt laut BFH der Regelbesteuerung und wird weder von der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG noch von der gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. b UStG erfasst (Az. V R 15/12).
Der BFH entschied, dass die besondere Zugangsvoraussetzung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO auch für Anträge auf Aufhebung der Vollziehung gilt (Az. XI B 14/13).
Das BMF-Schreiben regelt den Voranmeldungszeitraum für eine Organgesellschaft nach deren Ausscheiden aus dem Organkreis und Bestehen als selbständiges Unternehmen (Az. IV D 3 – S-7346 / 12 / 10001).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Beendigung der unentgeltlichen betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen, die zivilrechtlich dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehören, zur Aufdeckung stiller Reserven führt, da eine zum Betriebsvermögen gehörende Nutzungsbefugnis entnommen wird (Az. IV R 29/09).
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstammes berechtigt sein kann (Az. XI R 26/10).
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