Das BMF-Schreiben enthält klarstellende Ausführungen zu den mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2012 eingeführten Betragsgrenzen, welche Anhaltspunkte geben sollen, bis zu welcher Höhe nach Ansicht der Finanzverwaltung im Sinne des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG von einem noch angemessenen Entgelt bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgegangen werden kann, bei dem im Ergebnis die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt (Az. IV D 3 – S-7185 / 09 / 10001-04).