Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der inländische Hehler, der nach Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens die Zigaretten im Inland übernimmt, Steuerschuldner i. S. des § 19 TabStG ist (Az. VII R 44/11).
Steuern
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der inländische Hehler, der nach Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens die Zigaretten im Inland übernimmt, Steuerschuldner i. S. des § 19 TabStG ist (Az. VII R 44/11).
Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob im Rahmen eines Studiums durchgeführte Fahrten zur Praktikumsstätte und zur Fachhochschule nach Dienstreisegrundsätzen oder als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Ermittlung der Einkünfte eines Kindes zu berücksichtigen sind (Az. VI R 14/12).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob und wie Leerstandzeiten bei einer dauerhaften Untervermietung (hier: 4 Zimmer einer 6 Zimmer-Wohnung) der Selbstnutzung zuzurechnen sind (Az. IX R 19/11).
Der BFH hat die Frage geklärt, ob die im Rahmen des Transports und der Verwertung von Klärschlamm erzielten Umsätze der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG unterliegen (Az. XI R 27/11).
Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation für die nicht unter die Katalogberufe fallenden Unternehmer insbesondere aus berufsrechtlichen Regelungen ergeben kann, ob die Berufsqualifikation bereits mit Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen gegeben ist und ob die Erlaubniserteilung für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG maßgeblich ist (Az. V R 22/12).
Der BFH hat die Frage geklärt, ob bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde gelegt werden kann, obwohl bei der Einkommensbesteuerung des Kindes der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde und ob Bindungswirkung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts besteht (Az. III R 33/12).
Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. So der BFH (Az. VIII R 50/10).
Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die mehrere Jahre andauernde Betreuung eines Mandats bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften führt (Az. III R 84/11).
Der Bund der Steuerzahler fragte beim BMF nach, warum es nicht möglich ist, eine entsprechende Freistellung für beispielsweise Zinsen zu regeln, denn damit könnte Bürokratie abgebaut werden.
Der Bund der Steuerzahler regt beim BMF eine Anpassung der Freigrenze von 110 Euro je Betriebsveranstaltung an die Preisentwicklung an.
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