Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2013

Das BMF hat die geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2013 sowie für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2013 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 13 / 10001).

 

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