Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der einem alleinigen Kommanditisten zuzurechnende gewerbesteuerliche Verlustvortrag nach Abtretung seines Kommanditanteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an eine andere KG, bei der er ebenfalls alleiniger Kommanditist ist, bei dieser berücksichtigungsfähig ist (Az. IV R 3/09).