Das FG Schleswig-Holstein hatte die Frage der Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen zu entscheiden, die mit Progressionsvorbehaltseinkünften in Zusammenhang stehen (Az. 2 K 9/11).
Steuern
Das FG Schleswig-Holstein hatte die Frage der Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen zu entscheiden, die mit Progressionsvorbehaltseinkünften in Zusammenhang stehen (Az. 2 K 9/11).
Das BMF-Schreiben legt den Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale fest. Die Arbeitgeber können ab 1. November 2012 die ELStAM ihrer Arbeitnehmer abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde legen. Im Übrigen wird auf die verfahrenserleichternden Regelungen für den Einstieg hingewiesen – Entwurf des BMF-Schreiben 2. Oktober 2012 – (Az. IV C 5 – S-2363 / 07 / 0002-03).
Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach Artikel 47 MwStSystRL geeinigt. Diese werden zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt. Das BMF teilt deshalb die Änderungen der Abschnitte 3a.3 und 3a.4 des UStAE vom 1. Oktober 2010 mit (Az. IV D 3 – S-7117-a / 12 / 10001).
Der DStV zieht ein Resümee über die verschiedensten steuerlichen Themen, die im Jahr 2012 vom Gesetzgeber diskutiert wurden und auch noch in der vergangenen Woche den Vermittlungsausschuss beschäftigten.
Das FG Rheinland-Pfalz hatte zu entscheiden, ob und wie der Mangel einer per E-Mail – jedoch ohne die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur – erhobenen Klage beseitigt werden kann (Az. 6 K 1736/10).
Das BMF hat zur Anwendung des BFH-Urteils I R 90/09, in dem es um die Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge geht, umfassend Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 11 / 10004).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zinsen für die Aussetzung von Einkommensteuer bei noch anhängigem Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid festgesetzt werden können (Az. VIII R 56/10).
Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht nicht, wenn eine Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks erfolgt, der im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens angebracht worden war. So der BFH (Az. II R 49/11).
Laut BFH ist die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt (Az. III R 72/10).
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