Der BFH hatte zu klären, ob der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners im finanzgerichtlichen Verfahren über den Duldungsbescheid an die Stelle des FA (jetzt Kläger) tritt und ob die in Anspruch genommene ursprüngliche Klägerin dadurch zur Beklagten wird, weil das Verfahren wie ein zivilgerichtliches Verfahren fortzusetzen ist (Az. VII R 14/11)