Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1. Januar 2013 authentifiziert übermittelt werden. Eine nicht authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31. Dezember 2012 nicht mehr zulässig. Das Bundeszentralamt für Steuern bittet daher um rechtzeitige Authentifizierung.