Die Bundesregierung will das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Dazu gehört eine Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.