Der BFH hatte zu entscheiden, wer Bekanntgabeadressat eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids ist, wenn das Kfz des Insolvenzschuldners unter Zwangsverwaltung steht (Az. II R 28/11).
Steuern
Der BFH hatte zu entscheiden, wer Bekanntgabeadressat eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids ist, wenn das Kfz des Insolvenzschuldners unter Zwangsverwaltung steht (Az. II R 28/11).
Der BFH hat mit Beschluss vom 27.09.2012 – II R 9/11 – dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sind daher vorläufig durchzuführen. Es ist lt. obersten Finanzbehörden der Länder nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des BVerfG „offen“ zu halten (Az. 3-S033.8 / 69).
Das BMF teilt die Änderung des Abschnitts 1.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, der die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Leistungsempfängers behandelt, mit (Az. IV D 2 – S-7100 / 08 / 10007:003).
Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf Dividenden aus ausländischen Quellen gewährleistet lt. EuGH keine steuerliche Behandlung, die derjenigen gleichwertig ist, die sich aus der Anwendung der Befreiungsmethode auf Dividenden aus inländischen Quellen ergibt (Rs. C-35/11).
Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 18,8 Milliarden Euro hat 2011 der Konsum von Genussmitteln den Kassen von Bund und Ländern eingebracht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dabei die Tabaksteuer mit 14,4 Milliarden Euro mit Abstand am ertragreichsten.
Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene weiter für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einsetzen und andere EU-Mitgliedstaaten für die Einführung dieser Steuer gewinnen. Das fordert die SPD-Fraktion in einem aktuellen Antrag.
Energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhalten weiter eine Steuerbegünstigung, allerdings nur, wenn sie ihre Energieeffizienz erhöhen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag nun zugestimmt.
Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zur Rückwirkung von Steuergesetzen weiterentwickelt. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig. Sie stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit (Az. 1 BvL 6/07).
„Die Investitionstätigkeit der Hotellerie hat gezeigt, dass das Konjunkturprogramm der Bundesregierung nachhaltige Effekte auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zeigt. Die 7 Prozent für die Hotellerie müssen deshalb beibehalten bleiben“, fordert Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.
Gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 sollen so genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, künftig steuerfrei sein. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.
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