Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gewährung von Liquiditätsvorteilen im Zusammenhang mit echten Factoring-Geschäften bei gesonderter Entgeltsvereinbarung auf der Grundlage eines pauschalen Zinssatzes eine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfreie selbständige Kreditgewährung darstellt (Az. XI R 28/10).