Laut BFH ist der Gewinner des TV-Sendeformats „Big Brother“ mit dem dort erzielten „Projektgewinn“ in Höhe von 1 Mio. Euro einkommensteuerpflichtig (Az. IX R 6/10).
Steuern
Laut BFH ist der Gewinner des TV-Sendeformats „Big Brother“ mit dem dort erzielten „Projektgewinn“ in Höhe von 1 Mio. Euro einkommensteuerpflichtig (Az. IX R 6/10).
Der BFH hat entschieden, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 a. F. / § 17 Abs. 1 Satz 4 n. F. EStG nur bei unentgeltlicher Übertragung von bereits verstrickten Anteilen eingreift (Az. IX R 8/10).
Laut BFH ist dann, wenn Insolvenzgeld vorfinanziert wird, das nach § 188 Abs. 1 SGB III einem Dritten zusteht, die Gegenleistung für die Übertragung des Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld i. S. des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen (Az. VI R 19/08).
Laut BFH ist die Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung anzusehen, wenn für den Arbeitnehmer trotz gütlicher Einigung mit seinem Arbeitgeber eine Zwangssituation vorgelegen hat (Az. IX R 28/11).
Der BFH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen, das auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wurde, sowie Schuldzinsen für das Kontokorrentkonto selbst als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn der Unternehmer Überentnahmen getätigt hat (Az. IV R 19/08).
Der BFH hat entschieden, dass sich ein behindertes Kind nicht schon allein deshalb selbst unterhalten kann, weil es einer Erwerbstätigkeit nachgeht (Az. III R 29/09).
Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden (Az. III R 58/08).
Nach Auffassung des FG Düsseldorf sind zwar dem Grunde nach die Kosten der Unterbringung in einer Senioreneinrichtung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig. Es sind aber nicht sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bezug einer Senioreneinrichtung anfallen, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als außergewöhnliche Belastung ansetzbar (Az. 10 K 2504/10).
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Vergnügungsteuer als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bezug belgischen Arbeitslosengeldes kann einer Zusammenveranlagung in Deutschland entgegenstehen, obwohl deutsches Arbeitslosengeld gemäß § 3 Nr. 2 EStG nicht der Einkommensteuer unterliegt. So entschied das FG Köln (Az. 4 K 1943/09).
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