Das BMF teilt mit, dass das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 8. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Steuern
Das BMF teilt mit, dass das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 8. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Nachdem das Gesetz zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat gescheitert ist, wird der Staat auch zukünftig über die kalte Progression mehr Steuern einnehmen, als ihm eigentlich zustehen. „Diese heimlichen Steuererhöhungen belasten gerade kleine und mittlere Einkommen. Sie sind deshalb die großen Verlierer nach dieser Bundesratsentscheidung“, so der BdSt.
Das BMF hat die Ergebnisse der 140. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung veröffentlicht. Danach wird die Prognose vom November 2011 für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2016 leicht nach oben korrigiert.
Der Bundesrat hat die ab 2013 geplante Entlastung von jährlich bis zu 6,1 Mrd. Euro und auch die Pläne zum Abbau der kalten Progression verhindert.
Der BdSt verdeutlicht seine Forderung nach dem Abbau der kalten Progression u. a. anhand von Berechnungsbeispielen.
Die Bundesregierung informiert, dass durch die leicht nach oben korrigierte Steuerschätzung vom Mai 2012 ihr Vorhaben unterstützt wird, die kalte Progression zu beseitigen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die MwSt-Vorschriften der EU zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten steuerlich gleichbehandelt werden. Mit Gutscheinen werden in der EU jährlich mehr als 52 Milliarden Euro umgesetzt. Vorbezahlte Telekommunikationsdienste machen fast 70 % dieses Marktes aus, dann folgen Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine.
Laut EuGH steht das Recht der Union französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für Dividenden inländischer Herkunft, die von gebietsansässigen und gebietsfremden Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bezogen werden, eine unterschiedliche steuerliche Regelung eingeführt haben (Az. C-338/11 u. a.).
Ein Großteil der Unternehmen weltweit kann mit dem rasanten Entwicklungstempo und dem stetig komplexer werdenden Umfang des Umsatzsteuerrechts offenbar nicht Schritt halten. Das legen die Ergebnisse der zweiten Benchmark-Umfrage Indirekte Steuern von KPMG International nahe, für die 225 Unternehmen in 24 Ländern befragt wurden.
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