Das FinMin Baden-Württemberg informiert über die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags sind demnach hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind, vorläufig durchzuführen und in die Bescheide ist ein Erläuterungstext aufzunehmen (Az. 3 – S-0338 / 66).