Das BMF erläutert, wann vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und wann dies nicht der Fall ist. Das BMF stellt dazu ein Prüfschema vor (Az. IV C 5 – S-2332 / 07 / 0001).