BFH zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Einschränkung der Bilanzberichtigung durch den mit dem JStG 2007 in § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG eingefügten 2. Halbsatz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden ist, oder ob sie auf alle nach dem 31.12.2006 durchgeführten Bilanzberichtigungen unabhängig davon Anwendung findet, welcher Veranlagungszeitraum betroffen ist (Az. IV R 53/09 ). Continue reading →