BFH zum Vorsteuerabzug aus berichtigten Schlussrechnungen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die aus einer Schlussrechnung (Gebäudebezug 2007, Abnahme nach Beseitigung von Baumängeln erst 2012) vom Februar 2012 in dem Abschlussbetrag rechnerisch enthaltene Umsatzsteuer gekürzt um die bereits berücksichtigten Vorsteuerbeträge aus den Abschlagszahlungen zum Vorsteuerabzug im Umsatzsteuer-Bescheid 2007 berechtigt (Az. V R 38/17).

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BFH: Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob für einen Kläger, der nach dem Dienstrecht kraft Gesetzes von der Erbschaft von Mitgliedern seiner eigenen Kirchengemeinde ausgeschlossen ist, die Weitergabeverpflichtung der Erbschaft an die Kirchengemeinde eine Nachlassverbindlichkeit darstellt, weil er tatsächlich nicht bereichert ist (Az. II R 4/17).

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BFH: Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Liegenschaftszinssätze des Berliner Gutachterausschusses für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer anzuwenden sind, auch wenn der Ausschuss bei Ableitung der Liegenschaftszinssätze ein Modell mit anderer Restnutzungsdauer zugrunde legt als die bei der Bedarfsbewertung nach dem Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer (Az. II R 13/16).

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Steuerliche Beurteilung des Ausfalls eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen – alles auf Anfang?

Der Bundesfinanzhof hat 2017 seine langjährige Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen aufgegeben. Jetzt steuert der Gesetzgeber mit dem JStG dagegen. Mit einer neuen Definition nachträglicher Anschaffungskosten i. S. d. § 17 EStG will er zurück zum alten Rechtsverständnis. Dazu hat der DStV Stellung genommen.

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).

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Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 8 K 168/19).

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Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt das Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass auch ohne Veräußerung die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese sog. Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen. Hierfür ist neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht auch erforderlich, dass glaubhaft gemacht wird, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 1 K 3448/17).

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