BFH: Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob im Zeitpunkt der mit Schreiben vom April 2012 begehrten Änderung („Korrektur“ des Antrags vom 25. März 2011) der bereits festgesetzten Stromsteuerentlastung für das Jahr 2010 Festsetzungsverjährung eingetreten war und ob § 170 Abs. 3 AO bei der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Festsetzung einer Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG anwendbar ist (Az. VII R 26/16).

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BFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach dem AusglLeistG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei einem ergänzenden Flächenerwerb, der auf einen früheren Flächenerwerb Bezug nimmt und bei dem ein Gesamtkaufpreis vereinbart wird, um einen Teil eines einzigen zeitlich sukzessiven Erwerbsvorgangs, der nur eine Gesamtgrunderwerbsteuer entstehen lässt, handelt – und wenn ja, ob eine sukzessiv erhobene Steuer zu unterschiedlichen Tarifen erhoben werden kann (Az. II R 7/15).

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BFH zum Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Investitionszulage bereits im Jahr der Investition zu aktivieren ist, auch wenn die Zulage erst im Folgejahr beantragt wird und ob der Anspruch zum Betriebsvermögen i. S. d. für den Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Größenmerkmals gehört (Az. IV R 12/14).

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Mehrwertsteuer – eCommerce Paket: Ausweitung auf Plattformen

Der Rat der EU hat sich am 07.11.2017 mit dem „Paket zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr“ befasst, das die EU-Kommission vorgeschlagen hatte. Allerdings konnte die von der Ratspräsidentschaft angestrebte allgemeine Ausrichtung auf Grundlage des Kompromisstextes zu der Richtlinie nicht erreicht werden. Ziel ist nun, sie im Dezember 2017 zu erzielen.

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Steuerliche Parallelwelten aufdecken

Die Bundesregierung begrüßt die „Paradise Papers“-Veröffentlichungen und die dahintersteckende Arbeit der Medien. Diese mache die Strukturen, Akteure und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten öffentlich. Das sagte Regierungssprecher Seibert und verwies auf die gesetzgeberische Arbeit der Bundesregierung.

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Europas Berufsverbände von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erwarten große Herausforderungen und Chancen für kleine und mittlere Praxen

Die EFAA vertritt die Interessen europäischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus kleinen und mittleren Praxen in Europa. Die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung zeigen, dass eine klare Mehrheit der Mitgliedsorganisationen gerade für kleine und mittlere Praxen erhebliche Chancen, aber auch Risiken in der Digitalisierung sieht. Darauf weist der DStV hin.

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