BFH zur Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge in einen Ergebnisabführungsvertrag innerhalb von fünf Jahren nach dessen Beginn für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft auch dann genügt, wenn die finanzielle Eingliederung in den Vorjahren fehlte und damit die körperschaftsteuerliche Organschaft trotz ununterbrochener Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags in den Vorjahren nicht anzuerkennen war oder ob der Abschluss eines neuen Ergebnisabführungsvertrags zum Zeitpunkt des Wiedervorliegens der finanziellen Eingliederung erforderlich gewesen wäre (Az. I R 51/15).

Powered by WPeMatico

Keine Steuervermeidung durch Fonds

Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken.

Powered by WPeMatico