Grenzen der Zahlungsbereitschaft – Möglichkeiten zur Neutralisierung von Mehrergebnissen aus Betriebsprüfungen

Trotz aller Anstrengungen, steuerliche Außenprüfungen näher an die Veranlagungszeiträume zu rücken, sind in Deutschland im internationalen Vergleich die Zeiträume zwischen dem abgeschlossenen Geschäftsjahr, in dem die steuerlich relevanten Sachverhalte realisiert wurden, und dessen Überprüfung durch die Finanzverwaltung sehr lang. Universitäts-Prof. Dr. Bert Kaminski wies beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 darauf hin, dass sich aufgrund der zeitlichen Lücke in den letzten Jahren die Zinsbelastung nach § 238 AO dann als großes Problem herauskristallisiert hat, wenn die Betriebsprüfung Mehrergebnisse zeitigt.

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EU-Kommission will Besteuerung der digitalen Wirtschaft reformieren

Die EU-Kommission hat die Weichen für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft gestellt. Sie fordert eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften, bei der die Art der Wertschöpfung und der Ort der Besteuerung besser verknüpft werden. Die Mitgliedstaaten sollen sich auf einen starken und ehrgeizigen Standpunkt der EU bis zum Frühjahr 2018 einigen.

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Anwendungsfragen zum InvStG 2018: Selbst­de­kla­ra­ti­on von In­vest­ment­fonds oder An­teil­klas­sen i. S. d. § 10 InvStG 2018 so­wie von Spe­zi­al-In­vest­ment­fonds

Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30. Juni 2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :009).

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BFH: EuGH-Vorlagen zur Sollbesteuerung und zur Margenbesteuerung

Der BFH zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog. Margenbesteuerung. Er hat daher zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (Az. V R 51/16, V R 60/16).

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