BFH: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Rückabwicklung der Veräußerung – rückwirkendes Ereignis – Anschaffung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage der Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Jahr 2001 (Kaufvertrag oder Rückabwicklung der erfolgten Veräußerung aus 1998), dessen Beurteilung Einfluss auf die Anschaffungskosten bei der Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto (2004) und der ‚erneuten‘ Veräußerung der Anteile in 2006 hätte (Az. IX R 49/15).

 

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BFH zur Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV

Laut BFH verpflichtet § 56 Satz 2 EStDV den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, so dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt ist (Az. VI R 43/15).

 

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BFH: Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht

Leistet der Veräußerer bei der entgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer ausländischen Personengesellschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft an den Erwerber eine Ausgleichszahlung, kann er insoweit keinen inländischen Verlust geltend machen, als die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Wie der BFH zudem entschieden hat, führt die Ausgleichszahlung aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des EuGH auch nicht zu einem nach Unionsrecht abziehbaren sog. finalen Verlust (Az. I R 2/15).

 

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BFH zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob kraft gesetzlicher Fiktion in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG als im Inland ausgeführt geltende Leistungen an eine im Gebiet eines Freihafens ansässige Organgesellschaft im Hinblick auf die Fiktion des Leistungsortes als nicht steuerbare Innenumsätze anzusehen sind oder ob es sich um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen handelt (Az. XI R 13/15).

 

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