Umlagezahlungen, mit denen Vereinsmitglieder für den Fall einer nicht kostendeckenden Vercharterung ihrer Schiffe unterstützt werden, unterliegen der Versicherungssteuer. Dies entschied das FG Köln (Az. 2 K 3758/14).
Steuern
Umlagezahlungen, mit denen Vereinsmitglieder für den Fall einer nicht kostendeckenden Vercharterung ihrer Schiffe unterstützt werden, unterliegen der Versicherungssteuer. Dies entschied das FG Köln (Az. 2 K 3758/14).
Der DStV erläutert den dem Bundestag vorliegenden Entwurf der Kassensicherungsverordnung und zeigt im Überblick auf, was gegenwärtig geplant ist.
Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff ist von Seiten der Wirtschaft begrüßt worden. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927) will die Bundesregierung aber die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas und Liquefied Natural Gas bis Ende 2026 verlängern.
Das FG Münster entschied, dass die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen i. S. von § 278 Abs. 2 AO führt (Az. 7 K 2304/14 AO).
Buchgewinne aus der Durchführung eines freiwilligen Landtauschs nach § 103a ff. FlurbG sind nicht steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 4 K 2406/16).
Das FG Münster hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht für solche Steuerschulden haftet, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat (Az. 7 V 492/17).
Der Bundesrat hat dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung.
Im Hinblick auf die hohen Steuereinnahmen laut Mai-Steuerschätzung fordert der BdSt, den verfassungsrechtlich bedenklichen Solidaritätszuschlag zügig abzubauen, den Einkommensteuertarif zu reformieren und Freistellungen bei der Grunderwerbsteuer einzuführen.
Der DStV begrüßt, dass eine seiner in der Vergangenheit angeregten Forderungen aufgegriffen wurde. So soll künftig in Organschaftsfällen eine gemeinsame verbindliche Auskunft gegenüber den Beteiligten erteilt und hierfür nur eine Gebühr erhoben werden. Der DStV sieht darüber hinaus aber noch Nachbesserungsbedarf.
Das FG Niedersachsen entschied, dass Streifenpolizisten an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des neuen – ab 2014 geltenden – steuerlichen Reisekostenrechts begründen. Dies hat zur Folge, dass Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind und Mehraufwendungen für Verpflegung bei dienstbedingter Auswärtstätigkeit eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von der Dienststelle erfordern (Az. 2 K 168/16).
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