Der EuGH entschied, dass der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist (Az. C-390/15).
Steuern
Der EuGH entschied, dass der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist (Az. C-390/15).
Ist ein Steuerpflichtiger nach den mit seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung (hier: Hirnschlag) zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt und auch eine vertragswidrige Nutzungsüberlassung an Dritte auszuschließen, ist lt. FG Düsseldorf der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Überlassung in diesem Zeitraum nicht als Arbeitslohn zu erfassen (Az. 10 K 1932/16 E).
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Abs. 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 haben die zuständigen Behörden eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10026-10).
Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen eingebracht (18/11233).
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Eltern die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können (Az. 2 K 2360/14).
Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen „Epilepsiehund“ als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus. Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen, so das FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 2338/15).
Das FG Düsseldorf hat zur Frage Stellung genommen, ob dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren ein Anspruch auf Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zusteht (Az. 6 K 1544/11 K,AO).
Hauseigentümer, die es trotz erheblicher Bemühungen nicht schaffen, eine Immobilien zu vermieten, können mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Darauf weist der BdSt hin.
Das BMF hat in einem Schreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen Stellung genommen (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :044).
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