Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
Steuern
Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
Wie das FG Münster mitteilt, wird an den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten seit heute die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Dies bedeutet, dass in jeweils zwei Pilotsenaten für alle ab dem 1. März 2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt wird, sondern ausschließlich eine elektronische Akte.
Der BFH entschied, dass die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führt (Az. IX R 12/15).
Einrichtungen, die ausschließlich ideelle oder altruistische Ziele verfolgen und nicht auf einem Markt in Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern auftreten, sind mangels Erwerbszwecks vom unionsrechtlichen Gesellschaftsbegriff des Art. 54 AEUV ausgenommen. Hingegen können vermögensverwaltende Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften einen Erwerbszweck i. S. des Art. 54 AEUV begründen. So der BFH (Az. I R 54/14).
Das Gericht der Europäischen Union hat die Rechtsgültigkeit der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Solarpaneelen aus China bestätigt (Az. T-157/14).
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – der u. a. die Einführung einer nationalen Lizenzschranke vorsieht – gestimmt. Dazu hat das FinMin Hessen Stellung genommen.
Das FG Niedersachsen hat das BVerfG angerufen, denn es ist davon überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge (nicht nur) im Streitjahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat (Az. 7 K 83/16).
Das BMF hat den Entwurf zur Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung veröffentlicht. Mit dem Entwurf der Ablösungsverordnung soll die GAufzV an die gesetzlichen Änderungen des § 90 Abs. 3 AO angepasst werden.
Der aktuelle Rekordüberschuss von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen bekräftigt den Bund der Steuerzahler in seiner Forderung, Bürger und Betriebe umfassend und auf breiter Front zu entlasten. Sofort-Maßnahmen wären Minderungen bei den Belastungen durch die sog. kalte Progression sowie ein rascher Abbau des Solidaritätszuschlags.
Laut FG Baden-Württemberg ist bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet (Az. 2 V 2763/15).
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