Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH lt. BFH auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt (Az. I R 50/16).
Steuern
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH lt. BFH auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt (Az. I R 50/16).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Dienstleistungen eines Dritten im beleghaften Zahlungsverkehr gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (Az. XI R 35/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch EÜR zu qualifizieren sind oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten und an den Musikverlag abgetreten hat (Az. VIII R 4/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Gesetzgeber eine mögliche Verlustverrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien zwischen den bis zum 31.12.2008 entstandenen § 23 EStG-Verlusten und Wertpapiergewinnen der Folgejahre nur für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2013 zulassen durfte (Az. IX R 48/15).
Der BFH entschied, dass ein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand nicht in Betracht kommt, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist (Az. IV R 33/13).
Das BMF hat zu der Frage Stellung genommen, ob durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte Zuwendungsbestätigungen als Zuwendungsnachweise i. S. d. § 10b EStG i. V. m. § 50 Abs. 1 EStDV anerkannt werden können und zum Sonderausgabenabzug berechtigen (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0012).
Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen mit dem Stand 01.01.2017 veröffentlicht (Az. IV B 2 – S-1301 / 07 / 10017-08).
Das BMF ändert, bedingt durch die Konsequenzen des BFH-Urteils V R 12/15 vom 6. April 2016, seinen Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften (Az. III C 2 – S-7100 / 07 / 10031 :006).
Der BFH entschied, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern (Az. IX R 8/15).
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