Der Bund soll die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Dies fordert der Bundesrat in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 105 des Grundgesetzes (18/10751).
Steuern
Der Bund soll die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Dies fordert der Bundesrat in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 105 des Grundgesetzes (18/10751).
In Folge der EuGH-Vorlageentscheidung C-400/15 vom 15.09.2016 hatte der BFH zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug einer kommunalen Gebietskörperschaft, die einen Anschaffungsgegenstand außerhalb der hoheitlichen Aufgabenerfüllung im gewerblich geprägten Geschäftsbereich zu unternehmerischen Zwecken einsetzt, verwehrt bleibt, wenn der Liefergegenstand zu weniger als 10 % für das Unternehmen genutzt wird (Az. XI R 15/13).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel verfassungswidrig sind (Az. VI R 4/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers für die Feier anlässlich seines runden Geburtstages als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Feier während der Arbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers stattfindet und als Gäste lediglich Arbeitnehmer der GmbH teilgenommen haben (Az. VI R 7/16).
Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. So entschied der BFH (Az. III R 62/13).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei dem Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen um Mietzinsen handelt, die zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen (Az. I R 57/15).
Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen nach § 15 Abs. 4 UStG. So entschied der BFH (Az. V R 1/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Übertragung der erworbenen Pensionsanwartschaft auf den neuen Arbeitgeber als vorweggenommene Werbungskosten (§ 19 EStG) abzugsfähig oder eine steuerlich unbeachtliche Vermögensumschichtung (§ 22 EStG) ist (Az. VI R 22/15).
Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er laut BFH nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen (Az. VI R 23/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfüllt sind, wenn ein Landkreis als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts von einer gemeinnützigen GmbH die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Flüchtlingshilfe und die dafür genutzten Grundstücke wieder übernimmt, die er dieser zuvor in Ausübung seines Selbstverwaltungsrechts übertragen hatte (Az. II R 12/15).
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