Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das nach Eintritt des Versorgungsfalls jährlich ausgezahlte Vorsorgekapital aus der jährlich in eine Pensionszusage umgewandelten variablen Vergütung und die Prämie für einen betrieblichen Verbesserungsvorschlag steuerbegünstigte Einkünfte gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG sind (Az. VI R 53/14).