Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte. So entschied der BFH (Az. VI R 27/15).
Steuern
Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte. So entschied der BFH (Az. VI R 27/15).
Der BFH hat nach Bestätigung der deutschen Regelung durch den EuGH entschieden, dass bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren ist (Az. II R 37/13).
Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht. So entschied der BFH (Az. IX R 8/16).
Laut BFH können Aufwendungen für den größten Raum einer Zweizimmerwohnung, in den außerdem noch eine Küchenzeile eingebaut ist, auch nicht anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieser Raum verfüge über kein betriebsstättenähnliches Gepräge (Az. III R 62/11).
Laut BFH wird ein Kind auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es neben seiner Erwerbstätigkeit ein Studium auch mit nur fünf Semesterwochenstunden ernsthaft und nachhaltig betreibt. Die Grundsätze, die der BFH für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung aufgestellt hat, finden im Hinblick auf eine im Inland absolvierte Schul- oder Universitätsausbildung keine Anwendung (Az. III R 27/15).
Der BFH legt dem EuGH u. a. die Frage vor, ob die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i. S. des EuGH-Urteils „Firin“ C-107/13 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen sind (Az. V R 29/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das nach Eintritt des Versorgungsfalls jährlich ausgezahlte Vorsorgekapital aus der jährlich in eine Pensionszusage umgewandelten variablen Vergütung und die Prämie für einen betrieblichen Verbesserungsvorschlag steuerbegünstigte Einkünfte gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG sind (Az. VI R 53/14).
Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft bei der Verpachtung eines Blockheizkraftwerks zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. XI R 44/14).
Das BMF erläutert die steuerliche Behandlung der Realteilung (Az. IV C 6 – S-2242 / 07 / 10002 :004).
Das BMF hat in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass die seit dem Schreiben vom 15.12.2015 ergangene Rechtsprechung eingearbeitet und umfangreiche redaktionelle Änderungen vorgenommen (Az. III C 3 – S-7015 / 16 / 10001).
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