Regierungsentwurf zur erweiterten Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Körperschaften: Mit kleinen Anpassungen Großes erreichen

Die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften soll mit einem neuen § 8d KStG-E weiterentwickelt werden. Die geltende Regelung zum Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG) wirkt oftmals überschießend. Sie erlaubt eine zu eng gefasste Möglichkeit der Verlustnutzung. Der DStV begrüßt daher ausdrücklich, dass eine Neuregelung im Regierungsentwurf hier Abhilfe schaffen soll. Gleichzeitig regte er insbesondere noch Nachbesserungen an.

 

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BFH: Änderung der Steuerbescheide gem. § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a. F.

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid für 2010 nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a. F. aufgrund eines Abgleichs der übermittelten Daten der Krankenversicherung mit den erklärten Angaben in 2012 ändern kann, obwohl diese Daten (hier: nachträgliche Aufteilung in Basisversorgung und Zusatzversorgung) bereits vor Erlass des Steuerbescheids in 2011 übermittelt wurden und vom FA hätten abgerufen werden können (Az. X R 34/14).

 

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