Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sog. Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können (Az. 14 K 1370/12 E,G).
Steuern
Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sog. Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können (Az. 14 K 1370/12 E,G).
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 der vom BMF vorgelegten Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zugestimmt.
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des EStG abgezogen werden. So der BFH (Az. X R 43/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob in dem Übergang zur sog. nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz bei einem zunächst als Arbeitnehmer Tätigen und anschließend als freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten selbständig Tätigen – auch bei Berücksichtigung der Steuerentlastung – eine verfassungsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften liegt (Az. X R 44/14).
Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. So entschied der BFH (Az. III R 11/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Kindergeldanspruch für ein beschäftigungsloses Kind besteht, das nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist und Verletztengeld bezieht und in dieser Zeit nicht als arbeitsuchend gemeldet ist (Az. III R 19/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, wann der Gewerbebetrieb einer zunächst gewerblich geprägten Publikums-KG beginnt, deren Gesellschaftszweck darauf gerichtet ist, sich als sog. Dachfonds mitunternehmerisch an mehreren gewerblich tätigen Ein-Schiffs-KG (Zielfonds) zu beteiligen, also eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gewerbliche Tätigkeit auszuüben (Az. IV R 1/13).
Der Gewinn aus der vor Ablauf der sog. siebenjährigen Sperrfrist erfolgten Veräußerung einbringungsgeborener Anteile ist nach der im Jahr 2005 geltenden Rechtslage steuerpflichtig. Damit wird nicht gegen Grundrechte des Veräußerers verstoßen. So entschied der BFH (Az. I R 54/13).
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG) veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) erschwert werden.
Das BMF informiert, dass die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-08).
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