BFH: Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine Festsetzung und Entrichtung der Energiesteuer voraus

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Entlastungsanspruch nach § 51 EnergieStG erst entsteht, nachdem die Energiesteuer für das Energieerzeugnis festgesetzt (oder sogar entrichtet) worden ist oder ob der Zeitpunkt der Entnahme und steuerbegünstigten Verwendung maßgebend ist (Az. VII R 7/16).

 

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