Im Jahr 2014 gingen in der Europäischen Union 159 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen verloren. Das zeigen Zahlen, die die Europäische Kommission am 06.09.2016 veröffentlicht hat.
Steuern
Im Jahr 2014 gingen in der Europäischen Union 159 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen verloren. Das zeigen Zahlen, die die Europäische Kommission am 06.09.2016 veröffentlicht hat.
Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr geplanten Maßnahmen stoßen bei Experten weitgehend auf Zuspruch.
Hessens Finanzminister Dr. Schäfer hat ein Maßnahmenpaket zur verstärkten Bekämpfung der Steuerkriminalität und der internationalen Steuerflucht vorgestellt.
Entgegen der Verwaltungsauffassung ließ das FG Münster trotz schädlichen Beteiligungserwerbs einen Verlustrückrücktrag zu, da nur diejenigen Anteilseigner den Verlust wirtschaftlich nutzten, die ihn während ihrer Beteiligungszeit auch erwirtschaftet hätten (Az. 9 K 2794/15 K,F).
Der DStV weist darauf hin, dass ausschüttende Kapitalgesellschaften in der Zeit vom 01.09.2016 bis 31.10.2016 für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen müssen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08. dieses Jahres kirchensteuerpflichtig waren.
Den Zollfahndern in der EU stehen seit 01.09.2016 wirksamere elektronische Hilfsmittel zur Betrugsbekämpfung zur Verfügung. Die geänderten Vorschriften tragen u. a. zu zügigeren Untersuchungen des OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) bei, weil den Mitgliedstaaten darin Fristen für die Übermittlung untersuchungsrelevanter Unterlagen gesetzt werden.
Das VG Schleswig-Holsteinische hat entschieden, dass es für die Festsetzung erhöhter Hundesteuersätze nicht ausreichend sei, allein auf äußere Merkmale (wie Größe und Gewicht) abzustellen, um eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen vergleichbaren Hunderassen wie etwa Schäferhund oder Dogge zu rechtfertigen (Az. 4 A 86/15, 4 A 71/15).
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2378 / 15 / 10003).
Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 12 K 562/13).
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