Die EU-Kommission hat – unter Berücksichtigung der durch die „Panama Papers“ bekannt gewordenen Probleme – die nächsten Schritte ihrer Kampagne für mehr Steuertransparenz und gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der EU vorgestellt.
Steuern
Die EU-Kommission hat – unter Berücksichtigung der durch die „Panama Papers“ bekannt gewordenen Probleme – die nächsten Schritte ihrer Kampagne für mehr Steuertransparenz und gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der EU vorgestellt.
Die EU-Kommission will den Kampf gegen die Finanzströme von Terroristen verschärfen und verstärkt gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen. Entsprechende Vorschläge hat die Kommission am 05.07.2016 angenommen.
Laut FG Hamburg können die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben (Az. 2 K 31/15).
Das FG Hamburg entschied, ein Grundstückserwerb sei i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rückgängig gemacht, auch wenn in derselben Urkunde, in der der Grundstückskaufvertrag aufgehoben worden sei, 94 % der Anteile der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert worden seien (Az. 3 K 130/15).
Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils vom 9. Juni 2015 (Az. VIII R 18/12) sein Schreiben vom 19.08.2013, BStBl I 2013 S. 1087 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aktualisiert (Az. IV C 3 – S-2255 / 15 / 10001).
Das EU-Parlament hat als Reaktion auf die Panama-Paper-Enthüllungen einen Untersuchsuchungsausschuss eingesetzt.
Die Richtlinie zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen (Richtlinie(EU) 2016/1065 vom 27.06.2016 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen) wurde verabschiedet. Sie muss bis spätestens 31.12.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.
Nach anderthalb Jahren Streit hat der Bundestag das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer verabschiedet. Erben von Großunternehmen müssen künftig mehr Steuern zahlen, für kleinere Firmen wird es günstiger. Vereinfacht hat der Gesetzgeber das komplizierte Erbschaftsteuerrecht aber nicht: Es bleibt sehr technisch und bietet viel Gestaltungsspielraum, urteilt eine neue Studie des IW Köln.
Am 30. Juni 2016 endete die Frist, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt hatte, um eine neue gesetzliche Grundlage für die Erbschaftsteuer zu schaffen. Ein Kompromiss schien nach vielen Zwischenschritten gefunden. In einer Analyse ist das ZEW der Frage nachgegangen, ob der jetzt vorliegende Entwurf vor dem BVerfG bestehen könnte.
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