Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf

Das FG Hamburg entschied, ein Grundstückserwerb sei i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rückgängig gemacht, auch wenn in derselben Urkunde, in der der Grundstückskaufvertrag aufgehoben worden sei, 94 % der Anteile der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert worden seien (Az. 3 K 130/15).

 

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Erbschaftsteuer: Das neue Gesetz ist zu kompliziert

Nach anderthalb Jahren Streit hat der Bundestag das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer verabschiedet. Erben von Großunternehmen müssen künftig mehr Steuern zahlen, für kleinere Firmen wird es günstiger. Vereinfacht hat der Gesetzgeber das komplizierte Erbschaftsteuerrecht aber nicht: Es bleibt sehr technisch und bietet viel Gestaltungsspielraum, urteilt eine neue Studie des IW Köln.

 

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Geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer räumt Kritik des Bundesverfassungsgerichts weitgehend aus

Am 30. Juni 2016 endete die Frist, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt hatte, um eine neue gesetzliche Grundlage für die Erbschaftsteuer zu schaffen. Ein Kompromiss schien nach vielen Zwischenschritten gefunden. In einer Analyse ist das ZEW der Frage nachgegangen, ob der jetzt vorliegende Entwurf vor dem BVerfG bestehen könnte.

 

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