Der Europäische Rat hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften erhöht werden soll.
Steuern
Der Europäische Rat hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften erhöht werden soll.
Der BFH entschied, dass die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. EStG verfassungsgemäß ist, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung kommt (Az. IV R 20/13).
Laut BFH unterliegen bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehöre nicht dazu. Sie sei mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (Az. XI R 11/14).
Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sog. Düsseldorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der bei ihm tätigen Prostituierten leistet, kann laut BFH nicht nachträglich deren Rückzahlung an sich gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO verlangen, sondern nur die Steuerpflichtigen selbst (Az. VII R 50/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche Anforderungen an die Übertragung der Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG i. R. eines Treuhandverhältnisses unter Berücksichtigung eines sog. Contractual Trust Arrangements zu stellen sind und ob das begründete Treuhandverhältnis die Voraussetzungen, die für den Übergang der Verwertungsbefugnis auf den Treugeber i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG verlangt werden, erfüllt (Az. II R 54/14).
Der BFH hat zur Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung genommen (Az. XI R 21/14).
Der BayVGH hat die Zweitwohnungsteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee bestätigt und Klagen gegen Steuerbescheide, die auf diesen Satzungen beruhten, abgewiesen (Az. 4 BV 15.2777, 4 BV 15.2778).
Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuer-Reform. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Der Bundestag hat am 24.06.2016 mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Finanzausschuss hat am 22.06.2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Anpassung der Erbschaftsteuer an das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
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