Facharbeiter dürfen nicht länger den Spitzensteuersatz zahlen! Der Spitzensteuersatz darf erst bei wirklichen Spitzeneinkommen greifen und nicht bei Durchschnittsverdienern. Das fordert der Bund der Steuerzahler.
Steuern
Facharbeiter dürfen nicht länger den Spitzensteuersatz zahlen! Der Spitzensteuersatz darf erst bei wirklichen Spitzeneinkommen greifen und nicht bei Durchschnittsverdienern. Das fordert der Bund der Steuerzahler.
Der Rat der EU hat die Richtlinie über den verpflichtenden automatischen Austausch von Steuerinformationen angenommen. Mit der neuen Richtlinie wird der Aktionspunkt 13 des OECD-Aktionsplans zur Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) einheitlich in EU-Recht umgesetzt.
Das BMF hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht. Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft.
Der Bund der Steuerzahler hat bei den Finanzverwaltungen nachgehakt, wie lange die Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen dauert.
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Oktober 2014 in der Rechtssache C-326/12 „van Caster und van Caster“ entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils hat das BMF zur Anwendung des § 6 InvStG Verfügungen getroffen (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 11 / 10014 :016).
Der Rat der Europäischen Union hat die Verlängerung des MwSt-Mindestnormalsatzes von 15% bis zum 31.12.2017 beschlossen.
Laut BFH sind Betreuungsleistungen des Trägers einer genehmigten Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, nach der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden (Az. V R 55/14).
Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen. So entschied der BFH (Az. V R 20/15).
Das BMF hat die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Ecuador am 16. April 2016 in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0015 :014).
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen danach unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit (Az. IV C 6 – S-2133-b / 16 / 10001 :001).
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