Die Bundesregierung plant gesetzliche Maßnahmen, um für mehr Transparenz bei Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen und Briefkastenfirmen zu sorgen.
Steuern
Die Bundesregierung plant gesetzliche Maßnahmen, um für mehr Transparenz bei Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen und Briefkastenfirmen zu sorgen.
Der Finanzausschuss hat die geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erneut vertagt.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU- Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ sollen insbesondere die Empfehlungen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) sowie zugleich Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können. Das BMF hat den Referentenentwurf veröffentlicht.
Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. So entschied der BFH (Az. III R 14/15).
Der BFH entschied, dass die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 58/14). Continue reading
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern lt. FG Münster den Ermäßigungsbetrag (Az. 13 K 136/15 E).
Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war. So entschied der BFH (Az. V R 60/13).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob im Klageverfahren eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf dem Umweg über einen Schadensersatzanspruch die Berechtigung der Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen ist oder ob die Rechtswidrigkeit des Abzugs zunächst im Besteuerungsverfahren oder im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren festzustellen ist (Az. II R 50/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an die deutsche Kommanditistin, einer GmbH & Co. KG, ausgeschütteten Dividenden, welche in Spanien einer 10 %-igen Quellensteuer unterworfen wurden, als im Inland steuerpflichtige Einnahmen in deren einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einzubeziehen und unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf Ebene der Gesellschafter der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen sind (Az. I R 49/14).
Der BFH nimmt Stellung zur Frage der Berücksichtigung eines verbleibenden Körperschaftsteuerguthabens als Körperschaftsteuerminderungsbetrag i. S. d. §§ 37 Abs. 2, 40 Abs. 4 KStG (a .F.) und ob ein Anspruch auf Auszahlung des auf das Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Guthabens an Solidaritätszuschlag besteht (Az. I R 21/14).
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