In der Sitzung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) des Bundestags haben Sachverständige die Entwicklung, die Hintergründe und die Mechanismen der vom Ausschuss zu untersuchenden sogenannten Cum/Ex-Aktiengeschäfte erläutert.
Steuern
In der Sitzung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) des Bundestags haben Sachverständige die Entwicklung, die Hintergründe und die Mechanismen der vom Ausschuss zu untersuchenden sogenannten Cum/Ex-Aktiengeschäfte erläutert.
Eine Mehrheit der Sachverständigen hat die Pläne der Bundesregierung zurückgewiesen, bei der Prüfung von Steuerfällen in den Finanzämtern den Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit“ einzuführen und damit die Behörden zu entlasten, indem personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sieht auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor.
Das OVG NRW hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf (Az. 14 A 1599/15, 14 A 1648/15, 14 A 1728/15).
Mit dem Vertragsgesetz soll die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen. Das teilte das BMF mit.
Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag. So der BFH (Az. I R 13/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 38 Abs. 4 bis 10 (i. V. m. § 34 Abs. 16) KStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot verstößt (Az. I R 65/13).
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens enthält nach wie vor das Regelungspaket zur Abgabe von Steuererklärungen, welches vorrangig die Interessen der Finanzverwaltung berücksichtigt. Mit verschiedenen Initiativen rückte der DStV die erheblich zu Lasten von Steuerpflichtigen sowie Beratern wirkende Risikoverlagerung weiter in den Fokus der parlamentarischen Erörterungen.
Die EU-Kommission übernimmt eine Vorreiterrolle auf dem Weg hin zu transparenterer Unternehmensbesteuerung. Sie schlägt daher neue gesetzliche Anforderungen an die öffentliche Berichterstattung der größten in der EU tätigen Unternehmen vor.
Die jüngsten Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama zeigen, dass es richtig war, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren. Die aktuellen Ereignisse geben Anlass, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten. Bundesfinanzminister Schäuble hat daher Maßnahmen in einem 10-Punkte-Plan zusammengefasst.
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