Im Nachgang zu seinem Schreiben vom 08.07.2015 hat das BMF erneut Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Kapitalmaßnahme von Google Inc. (USA) im April 2014 getroffen (Az. IV C 1 – S-2252 / 09 / 10004 :003).
Steuern
Im Nachgang zu seinem Schreiben vom 08.07.2015 hat das BMF erneut Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Kapitalmaßnahme von Google Inc. (USA) im April 2014 getroffen (Az. IV C 1 – S-2252 / 09 / 10004 :003).
Mitarbeiter des BMF und nachgeordneter Finanzbehörden haben zahlreiche Nebentätigkeiten ausgeübt. Die Bundesregierung hat diese Nebentätigkeiten auf eine Anfrage hin aufgelistet.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus der Vergütungsrechnung des das gesamte private und betriebliche Vermögen des Insolvenzschuldners veräußernden Insolvenzverwalters die Aufteilung nach dem Verhältnis der Vermögensanteile vorzunehmen ist oder nach dem Verhältnis der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den Gesamtverbindlichkeiten (Az. XI R 28/14).
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob für den Abzug der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung die Umsätze maßgeblich sind, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erbracht werden oder die bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt getätigten Ausgangsumsätze (Az. V R 15/15).
Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann bei einem unbebauten Grundstück nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht dabei grundsätzlich nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. So entschied der BFH (Az. IX R 9/15).
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines schenkungsteuerlichen Tatbestands erfüllt sind, wenn eine Kapitalgesellschaft eigene Geschäftsanteile erwirbt und der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt.
Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. So entschied der BFH (Az. I R 26/15).
Laut BFH können sog. „nachträgliche Schuldzinsen“ auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer zur Vermietung bestimmten Immobilie grundsätzlich weiter als Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Darlehensverbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (Az. IX R 42/14).
2011 gab es in Deutschland rund 13,2 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. 11,5 Millionen davon erhielten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 875 Euro. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
Mit den geplanten Änderungen der Stromsteuer-Durchführungsverordnung will die Bundesregierung vor allem für Klarstellungen sorgen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
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