Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung gebilligt. Damit wird die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht.
Steuern
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung gebilligt. Damit wird die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht.
Das BMF teilt mit, dass Deutschland und Finnland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet haben, das zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf.
Der BFH hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Kosten nicht abziehen konnte (Az. IV R 24/13, I R 74/13).
Die Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden ist lt. BFH ernstlich zweifelhaft (Az. V B 87/15).
Der BFH hatte im Rahmen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten zu entscheiden, ob die von Elternteilen vorgenommenen Zahlungen auf rückständigen Unterhalt als Unterhaltsrente i. S. des § 64 Abs. 3 EStG anzusehen ist (Az. III R 57/13).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das objektive Nettoprinzip entgegen § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG i. d. F. des JStG 2009 vom 19.12.2008 den Ansatz des Übernahmeverlustes gebietet, wenn der Gesellschafter sich nach dem Anteilserwerb und der formwechselnden Umwandlung mit seinen Mitgesellschaftern überwirft und gegen eine Abfindung in Höhe des seit dem Erwerb gestundeten Kaufpreises seiner Anteile bereits nach 1 1/2 Jahren wieder aus der Gesellschaft ausscheidet (Az. IV R 37/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zuführungen zu Rückstellungen einer Genossenschaftsbank für Zahlungen im Rahmen eines Bonusprogramms an ihre Mitglieder zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn bei dem Bonusprogramm der Gedanke der Überschussverteilung im Vordergrund steht, die Boni unabhängig von Leistungsentgelten gewährt werden und Nichtmitglieder vom Bonusprogramm ausgeschlossen sind (Az. I R 10/13).
Das Hessische Finanzgericht hat eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende abgewiesen (Az. 4 K 1684/14).
Das FG Niedersachsen hat die Vollziehung eines Bescheides über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2014 aufgehoben, da die Kinderfreibeträge bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu niedrig seien (Az. 7 V 237/15).
Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des Erzsébet-Essensgutscheins, die es in Ungarn Arbeitgebern erlauben, ihren Arbeitnehmern Sachleistungen zu steuerlich interessanten Bedingungen zu gewähren, sind nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. So entschied der EuGH (Rs. C-179/14).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen