Die Europäische Union und Monaco haben am 22.02.2016 ein neues Steuertransparenzabkommen paraphiert, das einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Steuerumgehung darstellt. Das berichtet die EU-Kommission.
Steuern
Die Europäische Union und Monaco haben am 22.02.2016 ein neues Steuertransparenzabkommen paraphiert, das einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Steuerumgehung darstellt. Das berichtet die EU-Kommission.
Ein wichtiges Musterverfahren des BdSt geht in diesem Jahr auf die Zielgerade. In seiner Entscheidungsvorschau hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, ein vom Steuerzahlerbund unterstütztes Klageverfahren zum GmbH-Steuerrecht zu beurteilen.
Die EU-Kommission hat aufgrund der erwarteten Zunahme an Steuerstreitigkeiten eine Online-Konsultation zum Thema „Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung“ eingeleitet.
Es kommt wieder Bewegung in die aktuelle Diskussion über die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen. Der DStV berichtet, dass ein BMF-Schreiben mit einer neuen Übergangsregelung zu dieser Thematik erwartet wird.
Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung hat die Europäische Kommission am 28.01.2016 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht. Diese beinhalten verschiedene Maßnahmen, die der DStV vorstellt.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll das Besteuerungsverfahren in Deutschland modernisiert werden und in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen.
Das BMF teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen in den UStAE in Abschnitt 18.11 nach Abs. 1 ein neuer Abs. 1a eingefügt wird (Az. III C 3 – S-7359 / 10 / 10003).
Das BMF hat eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.
Der BFH entschied, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs führt, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist (Az. V R 18/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Gewinn des Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH & Co. KG aus der Veräußerung eines 100 %-Anteils an einer (weiteren) GmbH aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die KG den Gewerbeertrag der KG erhöht, auch wenn diese Veräußerung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils auf Veranlassung des Erwerbers erfolgt ist (Az. IV R 4/13).
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