Der BFH entschied, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs führt, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist (Az. V R 18/15).
Steuern
Der BFH entschied, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs führt, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist (Az. V R 18/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Gewinn des Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH & Co. KG aus der Veräußerung eines 100 %-Anteils an einer (weiteren) GmbH aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die KG den Gewerbeertrag der KG erhöht, auch wenn diese Veräußerung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils auf Veranlassung des Erwerbers erfolgt ist (Az. IV R 4/13).
Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. So der BFH (Az. X R 30/14).
Der BFH hat u. a. entschieden, dass ein Erstinvestitionsvorhaben sich auf eine oder mehrere Einzelinvestitionen erstrecken kann. Es ist die Summe der räumlich, zeitlich und sachlich mit einem der in § 2 Abs. 3 InvZulG 2007 genannten Vorhaben zusammenhängenden Maßnahmen (Az. III R 2/14).
Der BFH entschied, dass einkommensteuerrechtliche Antrags- oder Wahlrechte auch nach Eintritt der Bestandskraft eines vorangehenden Bescheids jedenfalls dann erstmalig ausgeübt oder geändert werden können, wenn das FA einen steuererhöhenden Änderungsbescheid erlassen hat, mit dem ein weiterer steuererheblicher Sachverhalt erfasst worden ist, aufgrund dessen überhaupt erst die wirtschaftliche Notwendigkeit entstanden ist, sich mit der erstmaligen bzw. geänderten Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts zu befassen (Az. X R 44/13).
Der BFH hat zu widerstreitenden Steuerfestsetzungen bzgl. § 174 Abs. 4 AO Stellung genommen (Az. X R 50/13).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob sich die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens auf Mitunternehmerschaften, an der die Gesellschafter der real geteilten Personengesellschaft beteiligt sind, als gewinnneutrale Realteilung darstellt (Az. IV R 8/12).
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH entschieden (Az. III R 49/13).
Der BFH entschied, dass Hochzeits- und Trauerredner unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler in Anspruch nehmen können (Az. V R 61/14).
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der BFH unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden (Az. II R 46/13).
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