Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (Az. I R 20/15).
Steuern
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (Az. I R 20/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers für seine Tätigkeit als RA-GmbH Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte ist, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zu der von den Rechtsanwälten nach § 51 BRAO abgeschlossenen eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen die Mindestversicherungssumme übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich die Prämienbemessung nach der Anzahl, Funktion und der Arbeitszeit der angestellten Rechtsanwälte richtet (Az. VI R 74/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine nach §§ 16 i. V. m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vorliegt, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden (Az. VIII R 47/12).
In Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investiert haben, können eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge aus diesen Fonds nach § 6 InvStG vermeiden, wie der BFH entschieden hat (Az. VIII R 27/12).
Laut FG Rheinland-Pfalz sind die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat (Az. 4 K 1572/14).
Das BMF informiert über – sein Schreiben IV C 2 – S-2730/0-01 vom 20.11.2014 ergänzende – Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf Leistungen, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden (Az. III C 3 – S-7130 / 15 / 10001 // IV C 4 – S-0185 / 15 / 10001 :001).
In mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt, das diesen Bedarf zusammenfassend aufgreift.
Das BMF erläutert die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab dem Veranlagungszeitraum 2012 (Az. IV C 4 – S-2282 / 07 / 0001-01).
Laut BMF sind die Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015 für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).
Der DStV weist darauf hin, dass es sich bei Krankheitskosten grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen handelt, und dass der BFH entschied, dass solche Ausgaben die Steuerlast erst mindern, nachdem die sog. zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde.
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