BFH: Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen

Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Steuer befreit. So der BFH (Az. VII R 25/14).

 

Continue reading

Vorsicht bei Auskünften im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Kontodaten der Finanzinstitute

Laut DStV verpflichtet der neue OECD-Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen Finanzinstitute künftig, bei ihren Kunden die steuerliche Ansässigkeit zu ermitteln und bestimmte Informationen an die Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaats weiterzugeben.

 

Continue reading