Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Sinne der BFH-Urteile vom XI R 33/13 vom 10.09.2014 und XI R 13/13 vom 21.01.2015 zur Umsatzbesteuerung von Pferdepensionsleistungen geändert (Az. III C 2 – S-7410 / 07 / 10005).
Steuern
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Sinne der BFH-Urteile vom XI R 33/13 vom 10.09.2014 und XI R 13/13 vom 21.01.2015 zur Umsatzbesteuerung von Pferdepensionsleistungen geändert (Az. III C 2 – S-7410 / 07 / 10005).
Der DStV bezieht sich in einer Stellungnahme auf den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über die ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks und weist auf Fälle hin, die durch diesen Beschluss unverhältnismäßig benachteiligt werden.
Der Vorsteuerabzug eines Generalmieters aus seinen Mietaufwendungen richtet sich nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 9 UStG und ist damit nur insoweit zulässig, als der Vermieter wirksam zur Umsatzsteuer optiert hat. Wird darüber hinausgehend Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, liegt ein unrichtiger Steuerausweis vor, der kein Recht zum Vorsteuerabzug begründet. So der BFH (Az. V R 46/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Liposuktion um eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems handelt, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind (Az. VI R 68/14).
Das FG Niedersachsen hat ein an einen inländischen Servicedienstleister gerichtetes Sammelauskunftsersuchen bezüglich der Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform für rechtmäßig erachtet (Az. 9 K 343/14).
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein informiert über die Sonderregelung für Kleinspenden bis 200 Euro.
Die lange Trockenheit und große Hitze hat in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht. Das FinMin Bayern informiert über die Möglichkeit steuerlicher Hilfsmaßnahmen.
Das BMF hat zur Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft im Zusammenhang mit atypisch stillen Beteiligungen Stellung genommen (Az. IV C 2 – S-2770 / 12 / 10001).
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne erzielt (Az. 1 K 2204/13).
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